Erstgespräch
In einem persönlichen Erstgespräch lernen Sie mich und meine Arbeitsweise kennen. Dabei geht es darum herauszufinden, welche Behandlungsmethoden für Sie geeignet sind sowie können Rahmenbedingungen und Organisatorisches geklärt werden.
Euro 85,- (50 Minuten)
Folgegespräche
Zu Beginn der Therapie analysieren wir gemeinsam Ihre individuelle Situation, legen Therapieziele und einen Behandlungsplan fest.
Klinisch-psychologische Leistungen (Beratung, Behandlung, Selbsterfahrung & Supervision):
Euro 110,- (50 Minuten)
Klinisch-psychologische Diagnostik (Privatdiagnostik):
Preis auf Anfrage nach Klärung der Fragestellung und Berücksichtigung der verwendeten Testverfahren.
Zielgruppe
Jugendliche und Erwachsene
Absageregelung
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ist dies so früh wie möglich telefonisch, per SMS oder E-Mail mitzuteilen. Bei kurzfristigen Absagen (unter 48 Stunden vor Terminbeginn) oder nicht eingehaltenen Terminen wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
Ausnahme: Akute Erkrankung / Unfall mit ärztlicher Bestätigung bzw. Covid-Absonderungsbescheid.
Bei Erkrankung biete ich auch kurzfristig Videokonferenzen als Alternative zu persönlichen Terminen ohne Aufpreis an.
Pünktlichkeit
Ich ersuche Sie, ihre Termine pünktlich wahrzunehmen. Bei Zu-Spätkommen ist keine
Verlängerung der Sitzungszeit möglich.
Verschwiegenheitspflicht / Datenschutz
Als Klinische Psychologin bin ich an das Berufsgeheimnis gebunden (gem. §37 PsyG) und unterliege der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass Ihre persönlichen Daten, Termine und die Inhalte unserer Gespräche streng vertraulich sind und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.
Bezahlung
Das Honorar ist im Anschluss an die Einheit Bar oder per Überweisung zu begleichen.
Es besteht die Möglichkeit zu Sozialtarifen und Onlinesitzungen.
Informationen
Klinisch-psychologische Behandlung/psychologische Therapie beruht auf wissenschaftlich fundierten Methoden, die fokussiert, ziel- und lösungsorientiert sind.
Seit 1.1.2024 ist klinisch-psychologische Behandlung nun eine Kassenleistung und ist als gleichwertige Leistung neben ärztlicher Hilfe im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verankert. Somit haben alle versicherten Menschen in Österreich einen Anspruch auf klinisch-psychologische Behandlungsleistungen, die über die Krankenkassen abgerechnet werden können. Die Höhe des Kostenzuschusses wird in den jeweiligen Satzungen und Krankenordnungen der Krankenversicherungsträger festgelegt. Aktuell (01/2024) liegen lediglich die Voraussetzungen für einen Kostenzuschuss nach den Regelungen der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) vor. (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Avsv/AVSV_2023_0082/AVSV_2023_0082.pdfsig)
Sollten Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, klären Sie bitte im Vorfeld ab, ob diese die Kosten einer klinisch-psychologischen Behandlung übernimmt.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit Honorarnoten...:
- ... über eine klinisch-psychologische Beratung/Behandlung am Jahresende mittels Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen oder
- ... über Selbsterfahrung, Supervision etc., die Sie aus beruflichen Gründen in Anspruch nehmen, im selbstständigen Bereich als Betriebsausgabe und im angestellten Verhältnis als Werbekosten geltend zu machen.
Eine klinisch-psychologische Diagnostik (Privatdiagnostik) bedeutet, Sie benötigen keine Überweisung von Ärzt:innen/Therapeut:innen, können die Rechnung aber auch nicht bei Ihrer Krankenkassa einreichen. Die Dauer ergibt sich aus der Fragestellung und den erforderlichen wissenschaftlich fundierten klinisch-psychologischen Testverfahren. Auf Wunsch kann ein schriftlicher Befund oder ein Gutachten erstellt werden bzw. die Behandlung darauf aufgebaut werden.